Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend nur AGB) regeln die gegenseitigen vertraglichen Bedingungen zwischen dem Grandhotel Salva, betrieben durch die Gesellschaft Salva Guarda Service a.s. (Nachfolgend nur Dienstleister oder Gesellschaft) und dem Kunden – einer natürlichen oder juristischen Person, die im Hotel als Leistungsempfänger eine oder mehrere Übernachtungen bestellt (nachfolgend nur Leistungsempfänger).
Für den Fall eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen von Verträgen einschließlich standardisierten Verträgen der Gesellschaft und den Bestimmungen der AGB haben die Bestimmungen dieser Verträge Vorrang vor den Bestimmungen der AGB.
Die AGB werden Teil vorvertraglicher Vereinbarungen mit dem Zeitpunkt des Beginns des Treffens solcher Vereinbarungen zwischen dem Dienstleister und dem Leistungsempfänger und Teil der Verträge mit dem Zeitpunkt ihres Abschlusses.
Artikel I.
Vorvertragliche Vereinbarungen
1. Die vorvertraglichen Vereinbarungen umfassen die Bestellung von Dienstleistungen, die Vereinbarung deren Bedingungen und die Bestätigung der endgültigen Bestellung seitens des Dienstleisters.
2. Bestellungen von Dienstleistungen müssen in schriftlicher Form erfolgen und es muss aus ihnen ersichtlich sein, von wem sie bestellt werden und was ihr Gegenstand ist (Art der Dienstleistungen, Termine, Preise u. ä.). Bestellungen müssen an die zuständige Abteilung der Gesellschaft übermittelt werden, d. h. der Geschäfts- und Reservierungsabteilung, ggf. dem Leiter der Niederlassung.
3. Mit der Unterschrift unter die Bestellung, ggf. der Bestätigung der E-Mail, erklärt der Dienstleister sein Einverständnis mit der Erbringung der bestellten Dienstleistungen im vereinbarten Umfang, und zu diesem Zeitpunkt erfolgt der Abschluss des Vertrages.
4. Für den Fall dass durch den Leistungsempfänger bzw. einer von ihm bestimmten Person / einem Vertreter zusätzlich weitere Dienstleistungen bestellt werden, sind der Dienstleister und der Leistungsempfänger verpflichtet, im Einklang mit diesem Artikel vorzugehen. Der Dienstleister verpflichtet sich zur Aufwendung maximaler Anstrengungen für die Gewährung gewünschter zusätzlicher Dienstleistungen; ihre Gewährung garantiert er jedoch nicht.
Artikel II.
Verpflichtungen der Vertragsparteien
1. Mit Abschluss des Vertrags entsteht dem Dienstleister die Verpflichtung zur Gewährung der im Vertrag bestimmten Dienstleistungen gegenüber dem Leistungsempfänger, und dem Leistungsempfänger entsteht die Verpflichtung zur Abnahme dieser Dienstleistungen und zur Bezahlung des vereinbarten Preises für deren Gewährung an die Gesellschaft.
Artikel III.
Beginn der Übernachtung
1. Beim Beginn der Übernachtung weist sich jeder Gast an der Rezeption des Hotels mit Personalausweis oder einem anderen Identitätsnachweis aus. Nach der Erfüllung der genannten gesetzlichen Verpflichtungen einschließlich dem Ausfüllen der Registrierungskarte (Protokoll für die Fremdenpolizei) erfolgt die Unterbringung des Gastes durch die Rezeption sowie die Gewährung weiterer Informationen zur Unterbringung.
2. Untrennbarer Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Hausordnung.
Artikel IV.
Zahlungsbedingungen
1. Soweit der Dienstleister eine Vorauszahlung auf die bestellten Dienstleistungen verlangt, ist der Leistungsempfänger zur ordnungsgemäßen Entrichtung dieser Vorauszahlung an den Dienstleister verpflichtet, d. h. in der angegebenen Höhe und zum angegebenen Zahlbarkeitstermin; als Entrichtung der Vorauszahlung gilt dabei die Gutschrift des betreffenden Betrags auf dem Bankkonto des Dienstleisters, soweit nicht anders vereinbart. Soweit die Vorauszahlung nicht ordnungsgemäß durch den Leistungsempfänger entrichtet wird, behält sich der Dienstleister das Recht auf Stornierung der vereinbarten Reservierung und zur Geltendmachung einer entsprechenden Stornierungsgebühr gegenüber dem Leistungsempfänger gemäß Artikel V dieser AGB vor.
2. Der Leistungsempfänger ist zur Bezahlung des für die Unterbringung vereinbarten Preises verpflichtet. Der Leistungsempfänger verpflichtet sich zur Bezahlung des Betrages des Steuerbelegs (Rechnung) in bar bei der Beendigung der Unterbringung oder innerhalb der in ihm genannten Zahlbarkeitsfrist; soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlbarkeitsfrist 10 Tage ab dem Tag der Ausstellung des Steuerbelegs. Alle Unstimmigkeiten im Steuerbeleg (Rechnung) müssen gegenüber dem Dienstleister in schriftlicher Form reklamiert werden, und zwar innerhalb von 5 Kalendertagen ab dem Tag seines Erhalts. Für den Fall, dass seitens des Dienstleisters die Reklamation eines Steuerbelegs (Rechnung) als berechtigt anerkannt wird, wird die Zahlbarkeitsfrist des gegenständlichen Steuerbelegs (Rechnung) gehemmt und der im reklamierten Steuerbeleg (Rechnung) genannte Betrag wird zahlbar innerhalb der im neu ausgestellten Steuerbeleg (Rechnung) genannten Zahlbarkeitsfrist. Bei einem reklamierter Steuerbeleg (Rechnung), dessen Reklamation vom Dienstleister nicht als berechtigt anerkannt wird, ist der gegenständliche Betrag fällig zu dem auf dem reklamierten Steuerbeleg (Rechnung) angegebenen Zahlbarkeitstermin.
3. Eine Zahlung gilt zu dem Zeitpunkt als entrichtet, zu dem sie auf dem auf dem Steuerbeleg (Rechnung) angegebenen Bankkonto des Dienstleisters gutgeschrieben wird, soweit nicht anders vereinbart.
4. Im Falle des Verzugs des Leistungsempfängers mit der Entrichtung einer Bezahlung für gewährte Dienstleistungen ist der Dienstleister berechtigt, vom Leistungsempfänger neben der Bezahlung des geschuldeten Betrags auch Verzugszinsen in Höhe von 0,5% aus dem geschuldeten Betrag für jeden angefangenen Verzugstag, beginnend mit dem ersten Folgetag des Zahlbarkeitstermins des Steuerbelegs (Rechnung) bis zu dessen Bezahlung zu verlangen.
5. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, Zahlungen des Leistungsempfängers zur Deckung der ältesten Forderung/en zu verrechnen, die er gegenüber dem Leistungsempfänger nach Ablauf der Zahlbarkeitsfrist hat. Der Dienstleister ist berechtigt, blockierte Finanzmittel zur Bezahlung aller nicht bezahlten Beträge zu nutzen, die während des Aufenthalts des Gastes entstehen auch nach dessen Abreise (z. B. Getränke aus der Minibar, Bestellungen im Restaurant, Café, Verletzung des Rauchverbots usw.).
Artikel V.
Stornierungsbedingungen
1. Als Stornierung gilt stets die Rücknahme, der Aufschub oder die Berichtigung einer bestätigten Bestellung.
2. Vom Leistungsempfänger sind Stornierungen in schriftlicher Form vorzunehmen bei der Person, mit der die Vertragsbedingungen vereinbart wurden oder, wenn eine solche nicht vorhanden oder anwesend ist, beim Leiter der Niederlassung.
3. Storniert der Leistungsempfänger bestellte und bestätigte Dienstleistungen, ist er zur Bezahlung einer Stornierungsgebühr an den Dienstleister gemäß den Preisbedingungen der zugrunde liegenden Reservierung verpflichtet; die Stornierungsgebühren werden anhand des Preises der stornierten Dienstleistung inkl. USt berechnet, und zwar wie folgt:
Stornierungsbedingungen für Einzelbuchungen:
Bis 3 Tage vor der Anreise – kostenlos
2-0 Tag vor der Anreise/keine Anreise – 100% des Gesamtpreises für die Unterkunft
Die Sonderstornobedingungen die für Gruppenreservierungen (ab 6 Zimmer einschl) und Konferenzen gelten werden für jede Veranstaltung in einem gesonderten Vertrag geregelt.
4. Als Zimmerpreis gilt für die Zwecke dieser AGB der Preis für die Übernachtung und das Buffetfrühstück, die Kurtaxe und die USt in der gesetzlichen Höhe.
5. Die Stornierungsgebühren werden dem Leistungsempfänger mit einem Steuerbeleg (Rechnung) mit 10-tägiger Zahlbarkeit in Rechnung gestellt. Soweit die Stornierungsgebühren nicht ordnungsgemäß bezahlt werden, ist der Leistungsempfänger verpflichtet, dem Dienstleister neben dem Betrag der entsprechenden Stornierungsgebühr auch Verzugszinsen in Höhe von 0,5% aus dem geschuldeten Betrag für jeden angefangenen Verzugstag, beginnend mit dem ersten Folgetag des Zahlbarkeitstermins der Stornierungsgebühr bis zu deren Bezahlung zu bezahlen.
Artikel VI.
Reklamierung von Dienstleistungen
1. Reklamierungen von durch den Dienstleister gewährten Dienstleistungen sind vom Leistungsempfänger in schriftlicher Form vorzunehmen bei der Person, mit der die Vertragsbedingungen vereinbart wurden oder, wenn eine solche nicht vorhanden oder anwesend ist, beim Leiter der Niederlassung. Eine solche Reklamation muss unverzüglich nach Feststellung des Mangels der Dienstleistung(en) geltend gemacht werden, spätestens jedoch am Folgetag des letzten Tages, an dem dem Leistungsempfänger die gegenständliche Dienstleistung gewährt wurde. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
Artikel VII.
Rücktritt vom Vertrag
1. Jede der Vertragsparteien ist zum Rücktritt vom Vertrag zu den gesetzlich oder vertraglich geregelten Bestimmungen und Gründen berechtigt.
2. Der Dienstleister ist zum Rücktritt vom Vertrag (in vollem Umfang oder teilweise) mit sofortiger Wirkung in dem Fall berechtigt, dass der Leistungsempfänger den Vertrag auf wesentliche Weise verletzt oder wiederholt eine der Vertragsverpflichtungen verletzt, oder soweit der Leistungsempfänger in Verzug mit der Entrichtung eines der geschuldeten Beträge länger als 10 Tage ab dem Zahlbarkeitstermin gerät.
Artikel VIII.
Gerichtsstand
1. Alle möglicherweise im Zusammenhang mit der Gewährung von Dienstleistungen seitens der Gesellschaft entstehenden Streitigkeiten einschließlich der zusammenhängenden Dienstleistungen der Gesellschaft, unterliegen der Rechtsordnung der Tschechischen Republik und werden vor dem ordentlichen Gericht am Sitz des Dienstleisters ohne Rücksicht auf den Sitz/ Wohnort des Leistungsempfängers beigelegt. Die einvernehmliche Beilegung von Streitigkeiten hat Vorrang.
Artikel IX.
Einverständniserklärung zum Empfang von geschäftlichen Angeboten
1. Der Leistungsempfänger stimmt dem Empfang von geschäftlichen Angeboten durch den Dienstleister zu, die er im Einklang mit dem Gesetz Nr. 480/2004 Slg. über einige Dienstleistungen von Informationsunternehmen, versendet. Der Leistungsempfänger erklärt mit der Absendung des Anfrageformulars auf den Webseiten des Dienstleisters sein Einverständnis zum Empfang von geschäftlichen Mitteilungen auf seiner E-Mail-Adresse. Der Leistungsempfänger kann dieses Einverständnis jederzeit widerrufen.
Artikel X.
Höhere Gewalt
1. Soweit der Dienstleister bei Aufwendung aller Anstrengungen nicht fähig ist, aufgrund oder in Folge eines Ereignisses Höherer Gewalt den vereinbarten Bedingungen zu entsprechen, ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit die Vertragsparteien keine andere Vereinbarung getroffen haben. Als Höhere Gewalt gilt insbesondere die Beschädigung des Hotels und seiner Einrichtungen in Folge von Naturkatastrophen; im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt ist der Leistungsempfänger nicht zur Geltendmachung von Vertragsstrafen oder entsprechenden Ansprüchen berechtigt.
Artikel XI.
Sonstige Vereinbarungen
1. Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass die Haftung des Dienstleisters, des Leistungsempfängers und der Kunden des Leistungsempfängers den Bestimmungen der §§ 2894 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, unterliegt. Schäden werden geldlich ersetzt, soweit die Vertragsparteien keine andere Vereinbarung treffen. Für den Fall, dass ein Schaden von Kunden des Leistungsempfängers verursacht wurde, und dessen Kunden einen geltend gemachten Schaden nicht ersetzen, verpflichtet sich der Leistungsempfänger zum Ersatz dieses Schadens so, als hätte er diesen selbst verursacht.
2. Der Dienstleister ist bei der Anreise der Kunden berechtigt, die Abgabe einer Garantie in Form einer Vorautorisierung der Zahlungskarte zu verlangen, gegebenenfalls die Hinterlegung einer Vorauszahlung in bar. Die Gesellschaft verpflichtet sich, bei der Abreise der Kunden und nach der Abrechnung gegebenenfalls bestehender Forderungen nach diesem Absatz diese Kaution, gegebenenfalls deren Teil, den Kunden zurückzugeben.
3. Erachtet die Gesellschaft das Handeln des Leistungsempfänger als grobe Verletzung der Hausordnung des Hotels, ist die Gesellschaft berechtigt, nach Besprechung der gesamten Angelegenheit mit dem Leistungsempfänger, die Unterbringung des Leistungsempfängers, ggf. seiner Kunden, zu beenden, ohne Ersatz, ggf. ohne rechtliche Einschränkungen die Kosten der Unterbringung zu berechnen.
4. Der Leistungsempfänger erklärt sein ausdrückliches Einverständnis damit, dass der Dienstleister im Einklang mit den einschlägigen, allgemein gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere mit dem Gesetz Nr. 101/2000 Slg., über den Schutz personenbezogener Daten und über die Änderung einiger weiterer Gesetze berechtigt ist, alle Informationen und Angaben zu verarbeiten und zu speichern, die der Leistungsempfänger ihm für die Zwecke der Bearbeitung seiner Bestellungen übermittelt hat.
5. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass für die Hinterlegung von Wertsachen (im Höchstwert von 20.000 CZK) der Zimmertresor dient oder der Tresor an der Rezeption (Wertsachen im Höchstwert). Das Hotel haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen, die offen im Zimmer und im Hotel außerhalb des Tresors belassen wurden.
6. In allen Hotelräumen ist außerhalb der für diesen Zweck ausgezeichneten Räume das Rauchen strengstens verboten. Im Falle einer Missachtung dieses Verbots ist der Dienstleister berechtigt, den Gästen einen Betrag von € 200 für die Bedrohung der Brandsicherheit des Hotels und für die Tiefenreinigung des betroffenen Zimmers zu berechnen.
7. Persönliche Gegenstände, die der Gast im Hotel vergisst, werden dem Gast mit der Tschechischen Post auf seine Kosten gesendet (per Nachnahme).
8. Sämtliche Beträge werden in Euro berechnet. Der Wechselkurs richtet sich nach dem Tageskurs der Tschechischen Nationalbank. Bei Kartenzahlung kann der Wechselkurs abweichen, da dieser vom Kreditkarteninstitut abhängt.
9. Das Hotel (der Dienstleister) ist berechtigt, blockierte Finanzmittel zur Bezahlung aller nicht bezahlten Beträge zu nutzen, die während des Aufenthalts des Gastes entstehen auch nach dessen Abreise (z. B. Getränke aus der Minibar, Bestellungen im Restaurant, Café, Verletzung des Rauchverbots oder in anderen ähnlichen Fällen).
10. Für den Fall, dass der Gast den Preis für seine Unterbringung bar bezahlt, ist er verpflichtet, beim Check-in eine Garantie in Höhe von 100 % des Übernachtungspreises zu hinterlegen.
Artikel XII.
Schlussbestimmungen
1. Diese AGB sind wirksam und gültig zum 01.01.2017